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> Erwartungen der Kirche an die Paten > Wenn der "Wunschpate" aus der Kirche ausgetreten ist! > Was ist ein Taufzeuge bzw. eine Taufzeugin? > Erwartungen der Eltern an die Paten > Vorlage: Was die Paten zur Taufe den Kindseltern versprechen - Patenverpflichtung > Beispieltext: Was Eltern den Taufpaten versprechen > Textvorlage: Brief eines Paten an sein Patenkind
Bis 31.05. 2012 gibt es da bei "Religiöse Geschenke" 5,-- Euro Rabatt ab einem Bestellwert von 20,00 Euro. Code: C972-597E-DC3F weiter zu > Welche Erwartungen und Bedingungen haben die evangelische und katholische Kirche an Taufpaten
Welche Vorraussetzungen muss man als Patentante bzw. Patenonkel erfüllen?Ob die ausgesuchten Paten für die Kindstaufe gute Paten für Ihr Kind sind, kann die Kirchengemeinde nicht prüfen; das tun Sie als Eltern gewissenhaft. Doch auch die Kirche hat Anforderungen an Taufpaten - und umgekehrt dürfen die Paten Erwartungen an die Kirchengemeinde haben. Denn beide Seiten gewährleisten in gemeinsamer Partnerschaft die christliche Erziehung des Patenkindes. Die christliche Erziehung zu unterstützen, dass ist die Anforderung, die die Kirche an Paten stellt. Daher sind in den Kirchenordnungen formelle Bedingungen für die Übernahme des Patenamtes formuliert. Diese Erwartungen stellt die Kirche an die Taufpaten! Ohne einer christlichen Kirche anzugehören, kann niemand Taufpate werden. Und zumindest ein Pate muss die Konfession haben, in der das Kind aufwachsen soll. Was erwartet die römisch katholische Kirche von den Taufpaten? In der katholischen Kirche muss der Taufpate (die Taufpatin) selbst katholisch sein. Das heißt, er (sie) muss getauft sein, gefirmt und einer katholischen Gemeinde angehören. Das Mindestalter ist 16 Jahre. Ein einziger Pate genügt, der diese Voraussetzungen mitbringt. Werden weitere Personen als Pate / Patin eingesetzt, so genügt es, wenn sie einer christlichen Kirche angehören. Sie können also evangelisch sein. Was erwarten die protestantischen Kirchen Die evangelische Kirche verlangt üblicherweise, dass ein Taufpate (bzw. eine Patin) selbst evangelisch ist (also Mitglied einer protestantischen Kirche ist). Dazu gehört, getauft und in der Regel konfirmiert zu sein. Die evangelische Kirche in Deutschland setzt sich aus unterschiedlichen Landeskirchen zusammen, in denen unterschiedliche Kirchengesetze herrschen. Daher gibt es auch Regionen, in denen der Pate bzw. die Patin katholisch sein kann. Um diesbezüglich Klarheit zu erhalten, müssen Sie Sie sich mit Ihrem zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen. Überall aber können weitere Paten einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft angehören.
Warum kann man nur Taufpate werden, wenn man selbst in der Kirche ist? Geistliche werden oftmals kritisch gefragt, warum das Patenamt mit der Kirchenmitgliedschaft verbunden ist; man könne doch auch an Gott glauben ohne in der Kirche zu sein. Ja, richtig, persönlicher Glaube ist sehr unterschiedlich und kann auch außerhalb der Kirche sehr wohl existieren; für den persönlichen Glauben braucht man nicht Glied einer Kirche zu sein. Zum Glück versuchen die großen Kirchen nicht, zu überprüfen, ob jemand gläubig ist - im Gegensatz zu manchen Sekten. Die katholische und die evangelische Kirche sind ein Dach, unter dem sich Menschen mit sehr unterschiedlichen Glaubenserfahrungen versammeln können, gut so. Es geht also nicht darum, den Glauben der Taufpaten zu prüfen. Aber sie sollen bereit sein, dem Kind den Wert der christlichen Gemeinschaft zu vermitteln. Das ist eine wichtige Aufgabe des Taufpaten / der Taufpatin. Auch sollen sie dafür sorgen, dass die Kirche das Kind nicht vergisst und die Verantwortung für Kinder aktiv wahrnimmt. Paten sind also das "Bindeglied" zwischen der Kirche und dem getauften Kind. Wer sich aus der Kirche entfernt hat, kann also sehr wohl an Gott glauben, aber, wie kann er „glaubwürdig“ zur verantwortungsvollen Mitgliedschaft in der Kirche erziehen? Bis 31.05. 2012 gibt es da 5,-- Euro Rabatt ab einem Bestellwert von 20,00 Euro. Code: C972-597E-DC3F
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Wenn der "Wunschpate" nicht in der Kirche ist?Es kommt häufig vor, dass der ausgesuchte Pate, also der Wunschpate bzw. die Wunschpatin aus der Kirche ausgetreten ist und daher von der Kirche nicht als Taufpate akzeptiert wird. Die Enttäuschung bei den Kindseltern und den Paten ist dann oftmals groß, denn aus der Sicht der Eltern ist diese Person als Pate ideal. Was kann man dann tun? Das Kirchenrecht gibt eindeutig Auskunft Die Pfarrer bzw. Pfarrerinnen sind kirchenrechtlich gebunden und können in dieser Beziehung keine Ausnahme machen. (Weiter oben haben wir erklärt, warum die Kirchenmitgliedschaft für das kirchliche Patenamt unbedingte Voraussetzung ist.) Manche Menschen treten (wieder) in die Kirche ein, um als Taufpate bzw. Taufpatin akzeptiert zu werden. Doch das ist nur sinnvoll, wenn man die Kirchenmitgliedschaft wirklich selbst möchte und man es nicht nur der Taufe wegen tut. Unsinnig ist es, nur für die Taufe in die Kirche einzutreten, um dann Wochen später wieder auszutreten. Doch es werden immer Lösungen gefunden! Werden trotz aller Bemühungen kein Taufpate bzw. keine Taufpatin gefunden, die den persönlichen Wünschen und den kirchlichen Vorschriften entsprechen, wird man mit den Geistlichen vor Ort jedenfalls Lösungen finden; denn kein Kind, für das die Taufe gewünscht wird, soll ungetauft bleiben! Vater oder Mutter können selbst nicht Pate ihres Kindes werden. Manchmal übernehmen es die Großeltern das Patenamt. Sie sind dann Taufpatin bzw. Taufpate für ihr Enkelkind. Das ist unter gewissen Umständen sinnvoll. Doch, da die Großeltern sowieso eine enge Beziehung zum Kind haben, verschenkt man so die Möglichkeit, dem Kind noch weitere Menschen an die Seite zu stellen. Vielleicht ist es möglich, dass eine Person, die nicht zu einer Kirche gehört, als "Taufzeuge" bzw. "Taufzeugin" fungiert! Lesen Sie dazu mehr im nächsten Abschnitt! weiter zu > Kann eine Person, die aus der Kirche ausgetreten ist, wenigstens Taufzeuge werden?
Der Taufzeuge oder die TaufzeuginVielerorts ist es möglich, dass Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, Ist ein "Wunschpate" nicht Mitglied einer christlichen Kirche und möchte er dies auch nicht werden, so sprechen Sie mit den Geistlichen über die Möglichkeit, diese Personen als "Taufzeuge" bzw. "Taufzeugin" einzusetzen. Entsprechende Regelungen werden unterschiedlich und mancherorts sehr frei gehandhabt. Eine Taufpatin oder einen Taufpaten, der zur Kirche gehört brauchen Sie aber dennoch. Sicherlich ist mindestens möglich, dass diese Person, die nicht als Pate fungieren kann, während der Taufhandlung mit am Taufbecken steht. So ist sie einbezogen und es wird deutlich, dass Sie Verantwortung für das Kind übernimmt. Vielleicht liest sie sogar einen kleinen Text vor, der diese Liebe und Verantwortung ausdrückt. Eine Bescheinigung für die Taufzeugen Manche Person können aus kirchenrechtlichen Gründen das Patenamt nicht übernehmen. Sie sind entweder nicht in der Kirche oder zu jung. Doch sie übernehmen eine Verantwortung, die der Patenschaft vergleichbar ist. Manche Kirchengemeinden überreichen diesen Personen eine Bescheinigung. Diese kann aus einer Faltkarte bestehen (ähnlich einer Patenurkunde). Außen auf diesem Schein kann stehen: Zur Taufe. Innen kann ein Text eingetragen und ein Bild eingeklebt sein. Hier ist ein Beispiel für den Text in einer solchen "Urkunde"
weiter zu > Was sollten (können) die Eltern von den Taufpaten ihres Kindes erwarten?
Was können Eltern vom Taufpaten / der Taufpatin erwarten? Diese Erwartungen können Eltern an Paten stellen!
Das Versprechen einer PatentanteIn einer schönen Form niedergeschrieben
weiter zu > Was Eltern den Taufpaten zusagen
Versprechen der Eltern an die TaufpatenPatenschaft gelingt nur, wenn die Eltern bereit sind, die Paten bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Daher sollten auch Paten Erwartungen äußern. Hier ist eine Vorlage, die zeigt, wie Eltern ihre Versprechen schriftlich festhalten können. Das darf der Taufpate bzw. die Taufpatin von uns Eltern erwarten!
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Brief an mein PatenkindEin solcher "Brief an das Patenkind" kann von Paten formuliert werden. Nachdem er bei der Taufe (in der Kirche oder daheim) vorgelesen wurde, kommt er zu den Taufunterlagen oder in das Erinnerungsalbum. Das Patenkind freut sich später sicherlich darüber:
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© Dipl.-Päd., Pfarrer Frank Maibaum http://www.frank-maibaum.de Stand: 21.04.2012 |